Einfahrtsregelung in die Fußgängerzone
Die Einfahrt in die Fußgängerzone ist nur auf Grundlage einer Sondergenehmigung des Stadtamts und innerhalb eines zeitlich begrenzten Rahmens möglich.
Ab dem 9. Juni 2025 gilt eine angepasste Regelung für die Einfahrt in die Fußgängerzone, deren Ziel die Erhöhung der Sicherheit und des Komforts für den Aufenthalt im historischen Stadtzentrum ist. Für Besucher der Stadt und Gäste von Unterkunftseinrichtungen in der Fußgängerzone gilt, dass die Einfahrt von Fahrzeugen in die Fußgängerzone nicht erlaubt ist.
Wir empfehlen, auf die Verkehrszeichen vor Ort zu achten und sich vorab – z. B. bei Ihrer Unterkunft oder hier auf unserer Website – über Parkmöglichkeiten zu informieren. Parkplätze für Pkw befinden sich in der Nähe des historischen Zentrums und sind 480–670 Meter vom Platz Svornosti entfernt (8–15 Minuten zu Fuß). Wenn Sie einen Transport für Personen oder Gepäck zu Ihrer Unterkunft benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Unterkunft oder nutzen Sie lokale Taxiservices.